Seniorenwohnheim Weststraße gemeinnützige GmbH

Umsorgt leben - Umsorgt wohnen

Medizinproduktesicherheit

 

Medizinproduktebeauftragter
Gemäß § 6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dieser nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen,
2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
3. die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Gesundheitseinrichtungen.
Unsere Beauftragte für Medizinproduktesicherheit erreichen Sie unter:

 medizinproduktesicherheit@sw-weststrasse.de

Bitte schicken Sie alle Anfragen zu Medizinprodukten an diese E-Mail-Adresse.