Kosten und Finanzierung der häuslichen Grundpflege
Wir rechnen unsere grundpflegerischen Leistungen nach Leistungskomplexen ab. Die Vergütungssätze für die insgesamt dreißig zur Wahl stehenden Leistungskomplexe sind mit den Pflegekassen vereinbart.
Welche Kosten für Sie entstehen, richtet sich nach Art und Umfang der von Ihnen gewünschten Pflege. Eine exakte Berechnung und auch die Möglichkeiten der Finanzierung erläutern wir Ihnen gern im Rahmen eines persönlichen Gespräches.
Sofern Sie als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungs-gesetzes durch Ihre Pflegekasse anerkannt worden sind, können die grundpflegerischen Leistungen als Pflegesachleistung aktuell bis zu folgenden Höchstbeträgen
Pflegegrad 1 | 0 € |
Pflegegrad 2 | 761 € |
Pflegegrad 3 | 1.432 € |
Pflegegrad 4 | 1.778 € |
Pflegegrad 5 | 2.200 € |
mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Kosten für die grundpflegerischen Leistungen, die über diese Pauschalen hinausgehen, müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen. Sollten Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt zu beantragen.
Kosten und Finanzierung der ambulanten Behandlungspflege
Die Durchführung von Behandlungspflegen wird nach Vergütungssätzen, die mit den Krankenkassen vereinbart sind, abgerechnet.
Behandlungspflegen werden in der Regel unmittelbar Ihrer Krankenkasse in Rechnung gestellt. Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse ist, dass die Behandlungspflege vom Arzt verordnet wurde und die Krankenkasse die Durchführung der Leistung genehmigt hat.