Was kostet der Besuch der Tagespflege?
Für die Inanspruchnahme der Tagespflege zahlen die Gäste einen täglichen Pflegesatz, der sich aus dem pflegebedingten Aufwand und den Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung zusammensetzt. Die Tagessätze werden mit den Landesverbänden der Pflegekassen ausgehandelt.
Die Kosten für die Hol- und Bringdienste sind im Pflegesatz nicht enthalten; sie müssen gesondert abgerechnet werden.
Finanzierung
Sofern für den Tagespflegegast eine Einstufung nach dem Pflegeversicherungsgesetz vorliegt, beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Aufwendungen und ggf. auch an den Fahrtkosten. Die verbleibenden Kosten trägt der Pflegebedürftige selbst oder, wenn er hierzu aufgrund seines Einkommens nicht in der Lage ist, leistet das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung der Tagespflegekosten.
Um einen Besuch der Tagespflege gegebenenfalls nicht am finanziellen Aspekt scheitern zu lassen, stehen wir Ihnen bei der Frage nach der individuellen Finanzierungsmöglichkeiten gerne beratend zur Verfügung.
Auf eine Einzelfallberatung/ -berechnung durch die zuständigen Behörden kann allerdings nicht verzichtet werden.